Pflege-Impfplicht
Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal.  | Foto: Marijan Murat/dpa
  • Das Verfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal.
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KARLSRUHE (dpa) - Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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