Steinmeier kann hoffen
Zweite Amtszeit als Bundespräsident in Sicht
BERLIN (dpa/mue) - Auf die drei wichtigen Daten 27. März, 8. Mai und 15. Mai schaut das politische Berlin im nächsten Jahr. Denn dann wird im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gewählt.
Ob die drei CDU-geführten Landesregierungen dort straucheln oder sich behaupten, wird bei Ampel-Parteien und Unions-Opposition im Bundestag genauso gebannt verfolgt wie im jetzt SPD-besetzten Kanzleramt. Der Hausherr im nur wenige hundert Meter entfernten Schloss Bellevue interessiert sich dagegen erst einmal für den 13. Februar. Dann entscheidet sich, ob er eine zweite Amtszeit als Bundespräsident bekommt.
Frank-Walter Steinmeier kann inzwischen recht gelassen auf das Zusammentreten der Bundesversammlung an diesem Sonntag im Februar sehen. Sechs Wochen vor der Wahl des nächsten Staatsoberhauptes ist niemand in Sicht, der ihm dieses Amt streitig machen könnte. Als der 65-Jährige Ende Mai mit dem Satz «Ich möchte mich für eine zweite Amtszeit als Bundespräsident zur Wahl stellen» seine Ambitionen auf weitere fünf Jahre an der Spitze des Staates öffentlich machte, klang dies angesichts der damaligen Schwäche der SPD noch mutig bis verwegen; inzwischen haben die Sozialdemokraten die Bundestagswahl gewonnen und führen eine Bundesregierung mit Grünen und FDP an. Die Union sitzt auf der Oppositionsbank. Von den Zahlen her scheint eine Wiederwahl Steinmeiers ausgemacht: Die Bundesversammlung wird 1472 Mitglieder zählen - die 736 Abgeordneten des Bundestags und eine gleich große Zahl von Menschen, die die 16 Landtage entsenden. Nach Recherchen der Deutschen Presse-Agentur werden CDU und CSU davon 446 stellen, die SPD 389, die Grünen 234, die AfD 154, die FDP 153, die Linke 71, die Freien Wähler 18 und der Südschleswigsche Wählerverband 2. Hinzu kommen 5 Fraktionslose aus dem Bundestag und aus den Landtagen. Die drei Ampel-Parteien stellen 776 Mitglieder der Bundesversammlung und verfügen damit über eine Mehrheit, wenn auch keine wirklich komfortable. Nach Artikel 54 des Grundgesetzes ist für die ersten beiden Wahlgänge die absolute Mehrheit nötig. Das wären 737 Stimmen - SPD, Grüne und FDP haben 39 mehr. Sollten sie sich auf Steinmeier als gemeinsamen Kandidaten einigen, wäre er aber spätestens im dritten Wahlgang, wenn die einfache Mehrheit reicht, im Amt bestätigt.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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