Aktion gegen Inkasso-Abzocker
(pm) - Bei den Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab.
Dabei wird beispielsweise von Schreiben berichtet, in denen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht wird. „Unseriöse Anbieter wissen, dass viele sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, selbst wenn sie es nicht müssen“, berichtet Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken nun den Kampf an: Bis zum 31. August erfassen sie in ihren Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. Auch die Verbraucherzentrale Bayern beteiligt sich an der Aktion. „Betroffene Verbraucher werden gebeten, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen“, so Tatjana Halm.
Bereits im Jahr 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. „Inkassounternehmen müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund nennen“, erklärt Rechtsexpertin Halm. Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren? Zu Fragen wie diesen wollen die Verbraucherschützer mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. „Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern“, sagt Tatjana Halm.
Weitere Informationen sowie Musterformulare bzw. -briefe und vieles mehr gibt‘s im Internet unter:
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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