Ein Jahr Gewährleistung ist ausreichend

(ampnet) - Autohändler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich nun doch auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von den Händlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Wie der Rechtsschutzversicherer DAS dazu mitteilt, beanstandete der BGH, dass zwei Vertrags-Klauseln in dem Vertrag sich widersprechen, sodass der Verbraucher bisher nicht sicher sein konnte, wie lange der Händler haften müsse (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14).

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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