Europawahl 2014: Wie wird in Deutschland gewählt?
Das deutsche Wahlsystem
Die Grundlage der Europawahl in Deutschland ist das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung. Dieses regeln, dass jede Partei aus einem Land an der Wahl teilnehmen darf. Die Wahlen bestehen aus Listenvorschlägen, wobei die einzelnen Parteien selbst entscheiden, ob sie mit einer Landes- oder Bundesliste antreten wollen.
Die Unterschiede der Europawahl zu deutschen Wahlen
Im Gegensatz zu Bundestags- oder Kommunalwahlen in Deutschland hat bei der Europawahl jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Mit dieser Stimme kann eine Partei gewählt werden, die in das EU-Parlament einziehen soll. Es können außerdem auch nur Parteien gewählt werden und keine Einzelkandidaten. Deutschland sendet im Jahr 2014 insgesamt 96 Abgeordnete und ist damit eines der Länder, das mit den meisten Abgeordneten im Parlament vertreten ist.
Wie gebe ich meine Stimme ab?
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten wählen zu gehen. Zum einen gibt es Wahllokale, in denen man seine Stimme abgeben kann. Diese Lokale befinden sich meistens in öffentlichen Einrichtungen (weitere Informationen durch die Wahlbenachrichtigung). Eine andere Möglichkeit besteht durch die Briefwahl: Wer es am Wahltag zeitlich oder körperlich nicht schafft das Wahllokal zu besuchen, kann die Briefwahl beantragen. Bei der kommunalen Behörde kann man als berechtigter Wähler den Wahlschein und die Briefunterlagen anfordern. Um sicher zu gehen, dass die Stimme am Wahltag mitgezählt wird, sollte man seine Briefwahl drei Werktage vor dem Wahltermin zurückschicken. Wichtig: unterschreiben Sie den Wahlschein und füllen Sie diesen korrekt aus, nur so kann Ihre Stimme gewertet werden
Autor:Support marktspiegel.de aus Nürnberg |
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