Die gute Frage!
Generalstreik - ist das in Deutschland überhaupt möglich?

Im Dezember fuhren die Bauern mit tausenden Traktoren durch Berlin um gegen die Pläne der Regierung zu protestieren.  | Foto: Fabian Sommer/dpa
  • Im Dezember fuhren die Bauern mit tausenden Traktoren durch Berlin um gegen die Pläne der Regierung zu protestieren.
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REGION (nf/dpa) – Der Bauernverband trägt seinen Frust über die Ampel-Regierung seit der Vorweihnachtszeit auf die Straße, ab Montag wollen die Landwirte nun mit einer Aktionswoche auf ihre Lage aufmerksam machen. Zur Aktionswoche wird ab dem 8. Januar aufgerufen. Sie soll am 15. Januar in einer Großdemonstration in Berlin gipfeln. Was genau an den einzelnen Tage passieren wird, ist bisher im Detail offen.

Protest-UPDATE: Bauern demonstrieren am 12. Januar in Nürnberg!

Die gute Frage

Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Generalstreik in Deutschland möglich wäre. 

Die Antwort: 

 
Nein, Generalstreiks sind in der Bundesrepublik so gut wie ausgeschlossen und der Begriff für die anstehenden Ereignisse fehl am Platz. Das Streikrecht ist in der Bundesrepublik ein hohes Gut. Entscheidend ist dabei aber, dass sich der Streik auf den Abschluss eines Tarifvertrags bezieht, nicht auf politische Ziele oder Ideen. «Die Rechtsprechung in Deutschland sagt klar, dass für politische Ziele Streiks nicht möglich sind. Auch Generalstreiks für politische Ziele sind ausgeschlossen», sagte Ernesto Klengel vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Deutschen Presse-Agentur.

Bei Streiks für Tarifverträge sind die Teilnehmer rechtlich geschützt, ein solcher Arbeitskampf darf beispielsweise nicht als Kündigungsgrund angeführt werden. Bei Protesten oder Demonstrationen während der Arbeitszeit gilt dieser Schutz nicht. Wer also kommende Woche die Arbeit niederlegt, um sich mit den Bauern gegen die Politik der Bundesregierung zu solidarisieren, riskiert Konsequenzen.

"Man kann, auch als Unternehmerverband, natürlich zu Demonstrationen aufrufen. Rechtlich ist das aber eine ganz andere Ebene als ein Streik", erklärt Ernesto Klengel vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht. "Ein unrechtmäßiger Streik oder Generalstreik könnte für die Verbände Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Deswegen distanzieren sie sich wahrscheinlich gerade von dem Begriff."

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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