Hauptzollamt Nürnberg informiert zum Tag des Kaffees
REGION (pm/nf) - Jedes Jahr am 5. September findet der Tag des Kaffees statt, der 2006 vom Deutschen Kaffeeverband ins Leben gerufen wurde.
Jährlich werden in Deutschland pro Kopf über 150 Liter Kaffee getrunken. Was viele Kaffeetrinker nicht wissen: sie tragen zu den Einnahmen des Bundes bei. Denn Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer, die für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm beträgt. Auch kaffeehaltige Waren werden je nach Gehalt an Röst- oder löslichem Kaffee besteuert.
Wer seinen Kaffee aus dem Urlaub, zum Beispiel aus Italien - oder einem anderen EU-Mitgliedstaat -, mitbringen will, sollte die gesetzlich festgelegte Richtmenge von 10 Kilogramm für den privaten Verbrauch nicht überschreiten. Größere Mengen werden als gewerbliche Einfuhr angesehen, wodurch die Kaffeesteuer zu entrichten ist. Wird Kaffee aus einem Nicht-EU-Land mitgebracht, gilt für Flug- oder Seereisende eine Reisefreigrenze bis zu einem Warenwert von 430 Euro.
Weitere Informationen zum Thema Reise, Postverkehr oder Verbrauchsteuern unter www.zoll.de.

Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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