Herbstzeit ist Laubzeit - Tipps zum Einsatz von Laubbläsern
NÜRNBERG (pm/nf) - Das weitere Altweibersommer-Wochenende an den ersten Novembertagen bringt es in verschiedenen Farben zutage: Die Bäume werfen ihre Blätter ab und damit beginnt für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) die Herbstsaison: Mehr als 500 Tonnen Laub müssen so rasch wie möglich von Straßen und Plätzen entfernt werden, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.
Es handelt sich dabei um eine Form der witterungsbedingten Gefahrenabwehr, denn nicht nur bei Glatteis, sondern auch bei starkem Laubbelag auf Straßen und Gehwegen können sich Unfälle ereignen und Menschen zu Schaden kommen. Aus diesem Grund muss die Stadt, ähnlich wie im Winterdienst, zunächst die Hauptverkehrsadern im Stadtgebiet vom Laub zu befreien, um einen reibungslosen Auto-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr sicherzustellen.
190 Sör-Beschäftigte sind dazu mit 18 Großkehrmaschinen, 24 Kleinkehrmaschinen und 40 weiteren Transportfahrzeugen im Stadtgebiet im Einsatz. Das Laub auf weniger frequentierten Fahr- und Fußwegen bleibt zunächst einmal liegen. Durch die Priorisierung kommt es zu Ausfällen beziehungsweise Verschiebungen im regulären Reinigungsturnus. Anders sieht die Situation in den Grünanlagen aus. Dort lässt Sör in Abstimmung mit dem Umweltamt größere Laubhaufen auf den Staudenbeeten liegen. Beete und auch Hecken profitieren von der natürlichen Mulchbildung durch das Herbstlaub. Dadurch werden die Nährstoffe wieder dem Boden zugeführt, der durch die Humusbildung verbessert wird. Auf den Rasenflächen und auf den Hauptwegen durch die Anlagen wird das Laub hingegen entfernt.
Sör setzt heuer verstärkt auf die umweltschonenden und vor allem wesentlich leiser arbeitenden Akku-Elektrogeräte. Gegenüber dem Vorjahr hat Sör sein Arsenal an Akku-Laubbläsern verdoppelt und wird mehr als 20 davon im Einsatz haben. Sie sind geräuschärmer als die motorbetriebenen Modelle, stoßen keine Schadstoffe aus und verursachen niedrigere laufende Kosten. Wo diese umweltschonendere Variante ökologisch und ökonomisch sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe und Notwendigkeiten sinnvoll ist, wird sie eingesetzt.
Nicht nur Sör ist bei der Beseitigung des Laubs gefordert: Außerhalb des sogenannten Zwangsreinigungsgebiets, also überall dort, wo nicht Sör gegen Gebühr reinigt, stehen die Haus- und Grundstückseigentümer in der Pflicht. Das ist Teil der Gehwegreinigungspflicht der Haus- und Grundstückseigentümer. Dabei wird nicht zwischen privaten und öffentlichen Bäumen unterschieden – es gilt nicht das Verursacherprinzip. Sör bittet, das Laub zusammenzukehren und zu entsorgen. Dies ist möglich bei den Gartenabfall-Sammelstellen.
Eine Abholung des Laubs von Gehwegen außerhalb des Zwangsreinigungsgebiets A, also außerhalb des Mittleren Rings, findet ebenfalls nicht statt. Die gesammelten Blätter können Gartenbesitzern als wertvoller Dünger dienen.
Informationen zur Laubverwertung im eigenen Garten hat das Umweltamt in dem Folder „Laubbläser und Laubsauger – Empfehlungen für den gewerblichen und privaten Einsatz“ zusammengestellt, der zum Download im Internet steht.
Weitere Informationen:
http://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/gartenabfall_adressen.html?pk_campaign=abfallwirtschaft&pk_kwd=index_gartenabfall_adressen.html,
http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/aktuell_36647.html
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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