Daten, Fakten, Überblick
Ihr Fahrplan zur Europawahl!

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REGION (nf) – Die Europawahl ist ein bedeutendes Ereignis, deren Ausgang die europäische Gesetzgebung voraussichtlich für die kommenden fünf Jahre prägen wird. Vom 6. bis zum 9. Juni können die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern Vertreterinnen und Vertreter wählen, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren. 

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Das Wichtigste zur Europawahl im Überblick!

Da in Deutschland das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde, sind mittlerweile fast 65 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wahlberechtigt, knapp 3,5 Millionen mehr als noch vor fünf Jahren.  Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich an das zustänidge Wahlamt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes derzeit 294 Kreise bzw. Landkreise und 106 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Deutschland stellt mit 96 Personen die meisten Abgeordneten im Parlament. Die wenigsten hat Malta mit sechs Abgeordneten. 

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Wo kann ich wählen, geht das auch online?

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. In Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.

Was muss ich im Wahlraum dabei haben?

Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.

Menschen mit Behinderung am Wahltag

Es gibt barrierefreie Wahlräume; aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, ob der eigene Wahlraum dazugehört. Ist dies nicht der Fall, kann eine neue Wahlbenachrichtigung für einen geeigneten Wahlraum beantragt werden. Sie können sich bei der Wahl von einer Hilfsperson Ihrer Wahl begleiten und unterstützen lassen.

Befugnisse des Europäischen Parlaments

Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit. Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Wieviele Abgeordnete werden gewählt?

Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl. In der Regel wird die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten. Die Wahlergebnisse werden live auf der Wahlergebnis-Website bekannt gegeben.

Fraktionen im Europäischen Parlament

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehören Fraktionen an – sie sind nicht nach Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen.

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Unterschied zwischen Europäischem Parlament, dem Rat und Europäischer Kommission

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie ist für die Ausarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften und für das Tagesgeschäft der EU zuständig. Das Europäische Parlament, das die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger vertritt, und der Rat der Europäischen Union, der die Interessen der Länder vertritt, arbeiten die Vorschläge der Kommission aus und nehmen sie an, wenn sie ihnen zustimmen.

Quelle: elections.europa.eu

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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