Karte: Gemeinden nach überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung
Jährliches Rätselraten: Ist bei uns Mariä Himmelfahrt jetzt Feiertag oder nicht?
REGION (nf) - Diese Frage kommt jedes Jahr – besonders bei der Urlaubsplanung im August ein Dauerbrenner: Ist Mariä Himmelfahrt jetzt ein Feiertag oder nicht?
Wir klären auf!
Die offizielle Regel: In bayerischen Gemeinden ist nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage „Mariä Himmelfahrt" (15. August) dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung einer Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.
Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.
Seit dem 15. August 2014 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Die rechtlich tragfähige einheitliche Feststellung der Religionszugehörigkeit durch den Zensus 2011 ist seit dem Jahr 2014 maßgebend dafür, in welchen Gemeinden Bayerns „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist.
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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
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