(ampnet) - Gerät ein Auto von selbst in Brand, haftet die Versicherung des Fahrzeughalters für dabei entstandene Schäden. Eine unklare Ursache und ein theoretisch möglicher Marderbiss befreien die Versicherung nicht davon, den Schaden zu bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil entschieden (Az. 9 W 3/15).
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