Rechte stärken: Weltverbrauchertag am 15. März 2015
Die EU schützt regionale Spezialitäten mit Tradition und Herkunft durch spezielle Herkunftszeichen weltweit vor Nachahmung. Auch am Weltverbrauchertag, 15. März 2015, setzen die EU-Herkunftszeichen eine klare Botschaft für die Endverbraucher.
REGION (pm/nf) – Unter dem Motto „Verbraucher informieren. Verbraucher stärken.“ macht der Weltverbrauchertag am 15. März wieder auf die Rechte und Belange der Konsumenten aufmerksam. Die Verbraucher über das Thema kulinarischer Herkunftsschutz regionaler Spezialitäten zu informieren, das ist auch die Aufgabe von WeltGenussErbe Bayern. Produkte aus ökologischem Anbau erkennen wir am BIO-Siegel, das Fair-Trade-Zeichen signalisiert uns Lebensmittel, die unter bestimmten sozialen und ökologischen Kriterien hergestellt wurden. Aber woran erkennen wir regionale Schmankerl mit Heimat, Tradition und Geschichte? Das und vieles mehr erklärt die EU- Infooffensive WeltGenussErbe Bayern.
Ob Champagner aus Frankreich, Parmaschinken aus Italien oder die Nürnberger Rostbratwurst – viele Produkte sind unmittelbar mit einer ganz bestimmten Region, Rezepttradition und Zutaten verknüpft. Ihre Herkunft macht sie weltweit einzigartig. Dass solche regionalspezifischen Produkte etwas ganz Besonderes sind, als Originale bewahrt und vor Nachahmung geschützt werden müssen, hat die EU 1992 erkannt. Über 1.000 regionale Spezialitäten tragen bereits die EU-Herkunftszeichen. Spitzenreiter im Herkunftsschutz sind Italien, Frankreich und Griechenland, dicht gefolgt von Deutschland: 80 kulinarische Originale – 27 davon allein aus Bayern – erkennt man weltweit am EU- Herkunftszeichen.
Erst genau hinsehen, dann entspannt genießen
Im Blickpunkt der Kampagne WeltGenussErbe Bayern stehen die beiden EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“: Nur traditionsreiche, hochwertige Spezialitäten, die untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft sind, dürfen sie tragen. Im Handel erkennt man die geschützten Spezialitäten entweder am gelb-blauen bzw. gelb- roten Zeichen oder eben an der geschützten Produktbezeichnung mit dem Zusatz „g.g.A.“ oder „g.U.“. Produkte mit „geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.) müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren erzeugt und/oder hergestellt und/oder verarbeitet werden. Die Rohstoffe bzw. einzelne Zutaten müssen nicht unbedingt aus der Region stammen, wie zum Beispiel bei der Nürnberger Rostbratwurst. Häufig ist dies aber der Fall: Schrobenhausener Spargel g.g.A. und Abensberger Spargel g.g.A. werden zu 100 Prozent in den genannten Regionen angebaut. Produkte mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) müssen in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Rohstoffe müssen aus der genannten Region stammen – wie zum Beispiel die Rohmilch für Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Emmentaler.
Ein gutes Gefühl für Kopf und Bauch
Der Kauf von Lebensmitteln ist Kopf- und Bauchsache, geleitet vom Wunsch nach Sicherheit – und nach einem ganz bestimmten Lebensgefühl. Für Verbraucher sind die EU-Herkunftszeichen klare Signale: Hier kann unbesorgt zugreifen, wer Genüsse mit Heimat und eindeutiger Herkunft schätzt. Denn nur wo „Bayerisches Bier“ samt „g.g.A.“-Zeichen draufsteht, ist auch garantiert reinstes Bier aus Bayern drin. Als „Allgäuer Bergkäse g.U.“ darf nur Käse vermarktet werden, der in bestimmten Allgäuer Regionen aus 100 Prozent Allgäuer Rohmilch hergestellt wurde. Und „Bayerisches Rindfleisch g.g.A.“ darf wirklich nur von Rindern stammen, die von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich in Bayern gehalten wurden. Ebenso steht der Spezialitätenschutz aber auch für Handwerkskunst und Tradition, für Lebensmittel mit Geschichte, mit unverkennbarem Duft und heiß geliebtem Geschmack.
Weitere Informationen rund um den EU-Herkunftsschutz, über die Spezialitäten des WeltGenussErbe Bayern sowie viele Rezepte unter:
www.weltgenusserbe.eu
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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