Sportvereine bekommen leichter Fördergelder vom Freistaat

115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.

Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren. Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.

Autor:

Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg

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