Auswirkungen von möglichen Gesetzesänderungen
Umfrage: Heißes Eisen Organspende – Widerspruchslösung pro und contra
REGION (nf) - Wahrscheinlich entscheidet der Bundestag nun doch erst Anfang 2020 über ein neues Organspende-Gesetz. Derzeit wird über eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Organ- und Gewebespende diskutiert. Zwei Gesetzentwürfe wurden vorgelegt. Der erste Entwurf umfasst die Einführung der sogenannten doppelten Widerspruchslösung, der zweite Entwurf die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Bislang wird die Organ- und Gewebespende in Deutschland über die Entscheidungslösung geregelt.
Was bedeutet das?
Gesetzentwurf doppelte Widerspruchslösung:
Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Mit der doppelten Widerspruchslösung werden die Bürgerinnen und Bürger daher angehalten, sich mit dem Thema Organ- oder Gewebeentnahme auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen. Anders als bei der bisherigen Entscheidungslösung führt eine nicht abgegebene Erklärung dazu, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig ist, soweit die sonstigen Voraussetzungen für eine Organ- oder Gewebeentnahme erfüllt sind.
Gesetzentwurf: Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Den Bürgerinnen und Bürgern soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Hierzu wird ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet, in dem die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder (Ausweisstellen), mit Ausnahme der Passstellen der deutschen Auslandsvertretungen, möglich sein.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Durch eine Gesetzesänderung soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Der Transplantationsbeauftragte am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz, Chefarzt Prof. Dr. Jürgen Gschossmann, begrüßte die Initiative zur doppelten Widerspruchslösung: „Es gibt einen so großen Mangel an Spenderorganen, die wir auf diese Weise Patienten zuführen könnten, die ohne eine rechtzeitige Organspende sterben. Es ist traurige Realität, dass jedes Jahr in Deutschland Tausende von Patienten wegen Organmangel sterben.“ Eine doppelte Widerspruchslösung fordere jeden auf, sich – unabhängig von der letztendlichen persönlichen Entscheidung – Gedanken zu diesem wichtigen Thema zu machen und sich auch zu fragen, ob man nicht selbst eine Organspende in Anspruch nehmen wolle, wenn das eigene Leben davon abhänge, so der Ärztliche Direktor des Klinikums.
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