Vorsicht im Straßenverkehr

Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Foto: ADAC
  • Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Foto: ADAC
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

(ampnet/mue) - Rund ein Viertel aller im Straßenverkehr verunglückten Kinder unter neun Jahren sind Radfahrer.


Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 3. oder 4. Klasse mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Denn vor allem jüngere Kinder haben Schwierigkeiten, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen – zum einen sind die körperlichen Voraussetzungen wie Seh- und Hörvermögen eingeschränkt, zum anderen fällt es ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Auch ist ihre Reaktionszeit länger. Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie Fahrtrichtung und Umfeld im Blick haben. Das ist auch der Grund, warum Kinder bis zum Alter von acht Jahren mit dem Rad den Gehweg benutzen müssen. Zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Straße fahren. Erst danach sind sie verpflichtet, auf der Straße zu radeln.

Mit der Verkehrsinitiative 2016 „Für einen sicheren Schulweg!“ will der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei Kindern zu senken. Ziel ist es, Eltern und Kinder über die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.