Wer haftet, wenn Pakete verloren gehen?

Es liegt in der Natur eines Streiks, dass alles still steht. Auch Pakate werden dann nicht – oder nur bedingt – zugestellt. Geht jedoch eines in den „Wirren“ des Ausstandes verloren, haftet das Zustellunternehmen nicht immer. Symbolbild: © Kadmy - Fotolia
  • Es liegt in der Natur eines Streiks, dass alles still steht. Auch Pakate werden dann nicht – oder nur bedingt – zugestellt. Geht jedoch eines in den „Wirren“ des Ausstandes verloren, haftet das Zustellunternehmen nicht immer. Symbolbild: © Kadmy - Fotolia
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(DAV). Wenn die Briefträger und Paketzusteller der Deutschen Post streiken kann es sein, dass während des Ausstandes Pakete oder Briefe verloren gehen. Dann haftet die Post allerdings nicht immer, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.


Für eine mögliche Haftung ist maßgeblich, ob es sich um eine versicherte oder eine unversicherte Sendung handelt. Bei versicherten Paketsendungen haftet das Unternehmen, in diesem Fall DHL. Bei einem Standardpaket liegt die Haftungssumme bei bis zu 500 Euro, je nach Wert des Paketinhalts. „Sollte ein Nachforschungsauftrag nach dem verlorenen, versicherten Paket erfolglos bleiben, kann der Wert der Sendung anschließend geltend gemacht werden“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Meist müsse der Inhalt der Sendung dann genau beschrieben, mitunter auch die Kassenbons der Ware vorgezeigt werden. Wenn kostbare Geschenke versendet werden, bieten Paketdienstleister gegen einen höheren Aufpreis eine höhere Haftungssumme an. Bargeld, Schmuck oder wertvolle Münzen sind darüber allerdings nicht versichert. Hier sollten sich Verbraucher vorab informieren. Werden dagegen unversicherte Päckchen versandt, haftet die Post in der Regel nicht, da sich meist nicht nachverfolgen lässt, an welcher Stelle das Päckchen eigentlich verloren gegangen ist.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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