Wichtig: Fristen einhalten!
Befreiung von Zweitwohnungssteuer
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Antragsfrist fü̈r die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer fü̈r das Jahr 2013 läuft noch bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2014. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Stadt Nü̈rnberg eingereicht werden muss.
Alleine zur Fristwahrung ist ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die zur Befreiung erforderlichen Antragsformulare können per E-Mail unter zweitwohnungssteuer@stadt.nuernberg.de angefordert oder unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de im Internet heruntergeladen werden. Später eingehende Befreiungsanträge können gemäß der gesetzlichen Ausschlussfrist des Kommunalabgabengesetzes nicht mehr berü̈cksichtigt werden. Mit der Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (Art. 3 Abs. 3 BayKAG) zum 1. Januar 2009 kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 25.000 Euro jährlich fü̈r Alleinstehende, 33.000 Euro jährlich fü̈r Verheiratete – nicht ü̈berschritten werden.
Fü̈r Einzelheiten und weitergehende Auskü̈nfte steht das Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer, Theresienstraße 1, Erdgeschoss, Zimmer 051, Telefon 09 11/2 31-30 78, zur Verfü̈gung.
Fü̈r das Steuerjahr 2014 endet die Antragsfrist fü̈r die Steuerbefreiung am 2. Februar 2015.
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