Wie der demografische Wandel die Wohnwirtschaft verändert

Laut Prognosen des GdW - dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen - werden gemeinschaftliche Wohnformen für Menschen höheren Alters bis zum Jahr 2030 zunehmen. Während Mehrgenerationenhaushalten auf absehbare Zeit ein Nischendasein prognostiziert wird, besteht an Konzepten wie Pflegewohngemeinschaften zunehmend Interesse.

Folgen des demografischen Wandels

Nach Prognosen zur Entwicklung der deutschen Gesamtbevölkerung werden im Jahr 2060 in Deutschland knapp über 70 Millionen Menschen leben - mit einem immer größer werdenden Anteil älterer Menschen. Um die Jahrtausendwende war der Anteil aller Bürger über 60 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Vergleich zu früher bereits deutlich gestiegen. Diese fortschreitende Überalterung belastet die nachfolgenden Generationen, die sich sozial und finanziell immer länger um ältere Generationen kümmern müssen.

Gemeinschaftliche Alterswohnkonzepte als Alternative zum Heim

Das statistische Bundesamt beziffert die Zahl aller Pflegebedürftigen bis 2030 auf fast 3,5 Millionen Menschen. In diesem Zeitraum lassen sich nicht ausreichend viele Heimplätze einrichten, weswegen die Pflege in den eigenen vier Wänden an Bedeutung gewinnen wird. Weil angesichts des Zeitdrucks und der Doppelbelastung aus Berufstätigkeit und Kindererziehung nur noch wenige Kinder selbst die Pflege ihrer Eltern übernehmen können, werden Konzepte wie Pflegewohngemeinschaften immer interessanter. Wie der GdW betont, bleibt die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von Immobilien auch für die junge Generation ein vorstellbares Wohnkonzept fürs Alter. Angesichts zahlreicher Sharing-Initiativen, mit denen die junge Generation ganz selbstverständlich aufwächst, liegt es für sie nahe, dieses Konzept des geteilten bzw. temporären Besitzes auch auf den Wohnraum zu übertragen.

Im Alter dauerhaft abgesichert

Bei allen gemeinschaftlichen Wohnkonzepten für Menschen höheren Alters geht es um den Erhalt der Selbstständigkeit und der sozialen Kontakte - nicht zuletzt, um das Risiko von Vereinsamung und Altersdepression zu senken. Ob zur Miete oder durch lebenslanges Wohnrecht: Das Zusammenleben in Pflegewohngemeinschaften ist durch verbindliche Rechte und Pflichten geregelt. Wer sich in Form eines lebenslangen Wohnrechts eine unkündbare Wohnbefugnis erteilen lässt, hat sich für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit den Wohnraum dauerhaft gesichert - was bei einem Pflegeplatz zur Miete in einer entsprechenden Kommune nicht der Fall sein muss.

Eine Lösung für viele Herausforderungen der Gegenwart

Nicht nur vor dem Hintergrund der Überalterung sind in höherem Alter gemeinschaftliche Wohnkonzepte eine Lösung. Auch die Immobilienverknappung bei steigenden Lebenshaltungskosten gibt Anlass dafür, alternative Konzepte auszuprobieren. Weil man in Alterswohngemeinschaften Dienstleistungen von Pflege- bis Haushaltsaufwendungen aus einem gemeinsamen Topf bezahlen kann und bei geteiltem Wohnraum insgesamt weniger Immobilien erforderlich sind, werden gemeinschaftliche Wohnformen vielen gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an Infrastruktur, Wohnraumbewirtschaftung und Pflegekonzepten gerecht. Bildrechte: Flickr couples and pondsjennie-o CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
Autor:

Jenny Reichenbacher aus Nürnberg

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