15 Parteien zur Landtagswahl 2023 zugelassen
Zehn Parteien treten in allen Wahlkreisen an!
REGION (pm/nf) – Am 11. August 2023 haben die Wahlkreisausschüsse der sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Zugelassen wurden Vorschläge von insgesamt 15 Parteien – drei weniger als bei den Landtagswahlen 2018.
Die Wahlvorschläge stehen nun endgültig fest, nachdem der Beschwerdeausschuss in seiner Sitzung am 17. August 2023 zwei Beschwerden gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags als unzulässig zurückgewiesen hat.
In allen Regierungsbezirken mit einem Wahlvorschlag vertreten sind zehn Parteien, nämlich CSU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, AfD, SPD, FDP, LINKE, BP, ÖDP und dieBasis. Die V-Partei3 tritt in vier, die Tierschutzpartei und Volt in jeweils drei Regierungsbezirken zur Landtagswahl an. Die PARTEI sowie die PdH stehen jeweils in zwei Regierungsbezirken zur Wahl. Sechs politische Vereinigungen, die nach der Feststellung des Landeswahllausschusses am 21. Juli 2023 ein Wahlvorschlagsrecht haben, werden damit in keinem der Wahlkreise tatsächlich antreten.
In Oberbayern wurden 15, in Schwaben 13, in der Oberpfalz und in Mittelfranken zwölf, in Niederbayern und Oberfranken jeweils elf Wahlvorschläge und in Unterfranken zehn Wahlvorschläge zur Landtagswahl zugelassen. Insgesamt liegen in den sieben Wahlkreisen 84 zugelassene Wahlvorschläge vor - zur Landtagswahl 2018 waren es noch 102.
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