Geflügelpest-Alarm in Oberfranken
Behörden raten im Landkreis Coburg zu erhöhter Vorsicht

In einer Geflügelhaltung im Landkreis Coburg wurde ein Vogelgrippe-Fall amtlich bestätigt.  | Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild)
  • In einer Geflügelhaltung im Landkreis Coburg wurde ein Vogelgrippe-Fall amtlich bestätigt.
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COBURG/LICHTENFELS (dpa/lby) - Nach einem amtlich bestätigten Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelstall im Landkreis Coburg ist nun auch im Nachbarlandkreis Lichtenfels das Virus nachgewiesen worden. Die Krankheit sei bei einer Wildgans festgestellt worden, die an einem Badesee in der Gemeinde Michelau gefunden worden war, teilte das Landratsamt Lichtenfels mit.

Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald habe bestätigt, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N1 handle. Um zu verhindern, dass die Geflügelpest auf Hausgeflügel übergreift, empfiehlt das Veterinäramt am Landratsamt Lichtenfels allen Haltern, ihr Haus- und Nutzgeflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen.

Im Landkreis Coburg war das Influenza-A-Virus (H5N1) zuletzt bei mehreren Wildvögeln festgestellt worden. In der vergangenen Woche berichtete das Coburger Landratsamt, dass die Erkrankung in einem Hausgeflügelbestand mit bis zu 50 Vögeln im Süden des Landkreises nachgewiesen worden sei.

Die Gänse, Enten und Hühner der betroffenen Tierhaltung seien innerhalb kürzester Zeit der Erkrankung erlegen, einzelne Vögel mussten notfallmäßig getötet werden. Vor allem für Geflügelhaltungen in der Nähe von Gewässern empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere durch wildvogelsichere Haltung in Volieren oder Aufstallung zu schützen.

Auch das Landratsamt Bamberg rät Geflügelbetrieben zu Sicherheitsmaßnahmen, obwohl dort bisher kein Fall der Geflügelpest nachgewiesen wurde. Das Landratsamt rät unter anderem dazu, das Geflügel in Ställen oder Außenvolieren ohne Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln unterzubringen. Außerdem sei es ratsam, Futter, Einstreu und Gerätschaften für die Stallreinigung innen oder geschützt zu lagern. Damit solle das Risiko einer Einschleppung in Haustierbestände minimiert werden.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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