Silvesterfeuerwerk in Schwabach
In DIESEN Bereichen ist das Böllern strengstens verboten
SCHWABACH (pm/vs) – Auch in diesem Jahr wird die Goldschlägerstadt wieder Zonen ausweisen, in denen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten ist.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2025, im Bereich der Innenstadt, insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge verboten.
Das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist generell verboten.
Ebenso tabu ist Feuerwerk in Landschaftsschutzgebieten wie etwa dem Schwabachtal östlich und westlich der Altstadt, in Landschaftsbestandteilen wie dem Stadtpark sowie auf städtischen Grünanlagen wie etwa dem Totholzgarten.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten.
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