Fürther Gustavstraße: Ruhezone statt lebendiger Treffpunkt?
FÜRTH - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat nun im Rechtsstreit um den Lärm in der Gustavstraße seine Urteilsbegründung an Stadt und Kläger verschickt. Unter der Woche ist auf den Freischankflächen vor den Kneipen um 22 Uhr Zapfenstreich. Zwar haben die Münchner Richter das rigorose erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach aufgehoben - aber nur in Teilen. Ansbach hatte die Sperrzeit für die Außenflächen grundsätzlich auf 22 Uhr festgelegt, das VGH lässt...