Bürgermeister

Beiträge zum Thema Bürgermeister

Ratgeber
Quelle: Fotolia

Kommunalwahlen in Bayern: Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der - deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist, - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeinde seinen Lebensschwerpunkt hat - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eintragung in das Wählerverzeichnis Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein....

  • Nürnberg
  • 25.02.14
  • 1
  • 2
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.