Lokales
Baubeginn beim Frankenschnellweg verzögert sich weiter
Gericht lässt Berufung zu - Statements zum Thema NÜRNBERG (pm/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen. Das bedeutet, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) kann im Jahr 2016 nicht mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs beginnen. In den Hinweisen zu seinen Beschlüssen hält es der Senat für klärungsbedürftig, ob für...