Ratgeber
Steuertipp: So machen Sie Handwerkerleistungen geltend!
REGION (pm/nf) - Der Frühling ist da und weckt bei vielen die Lust auf frischen Wind in Haus und Garten. Ganz egal, ob kleine Verschönerung oder größere Maßnahme: Handwerkerkosten für Erhalt und Renovierung können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. informiert jetzt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Bis zu 6000 Euro pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten. Maximal 1200 Euro können Steuerzahler so gut machen....