Karneval

Beiträge zum Thema Karneval

Freizeit & Sport
Immer ein besonderer Augenblick bei der Inthronisation: Alle Aktiven präsentieren sich auf der Bühne im Markgrafensaal. | Foto: Tom Reich/Schwabanesen
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Patrick I. und Victoria I. regieren noch bis zum 25. Februar 2020 das fröhliche Narrenvolk
Ein letztes Mal feiern die Schwabanesen zusammen mit OB Matthias Thürauf

SCHWABACH (pm/vs) - Bereits seit dem 11. Januar sind sie in Amt und Würden: Die neuen Monarchen der Schwabanesen, Patrick I. und Victoria I. Bis zum Ende der aktuellen Session werden sie die Schwabacher Närrinnen und Narren mit viel Charme und Frohsinn regieren. Anbei einige Impressionen von der Inthronisation: Traditionell wurde die Veranstaltung mit den 11 Gongschlägen um 19.11 Uhr im ausverkauften Markgrafensaal Schwabach eingeläutet. Gegen Durst und Hunger sorgte das Catering-Team von...

  • Schwabach
  • 04.02.20
Freizeit & Sport
Wie hier bei den Schwabanesen wird derzeit überall in Franken Karneval gefeiert. | Foto: © Schwabanesen

Von der Prunksitzung bis zum Kinderfasching: Hier steppt der Faschings-Bär!

REGION (pm/vs) - Bereits in der sechsten Woche zieht der Fränkische Karneval alle Register seines Könnens. Auch, wenn die Zeit schnell vergeht, das sprichwörtliche Glas ist noch knapp halbvoll. Die aktuelle Session endet erst am 5. März.Der MarktSpiegel hat Infos gesammelt, wo die angesagtesten Feiern stattfinden. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Angebote für die Kinder. Samstag, 9. Februar • Kinderfasching des SCC um 14 Uhr im Sportheim des 1. FC Schwand • Große Prunksitzung der Alten Großen...

  • Nürnberg
  • 04.02.19
Ratgeber
Wer sich im Karneval so nahe kommt, sollte auch ansonsten gut miteinander können. Ein Küsschen auf die Wange muss man sich im Faschingstrubel aber auch von einem Fremden gefallen lassen. | Foto: K.-P. Adler/Fotolia.de

Rechte und Pflichten beim Feiern: 11 Dinge, die man zu Karneval, Fasching oder Fastnacht wissen sollte

REGION (DAV). Die tollen Tage des Karnevals, Faschings oder der Fastnacht stehen bevor. Recht und Gesetz gilt dennoch. Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die elf wichtigsten Rechtsfragen rund um den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. 1. Ein Bützchen gehört zum Brauchtum und gilt nicht als sexuelle Belästigung Karneval gilt als lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? Sie fängt da...

  • Nürnberg
  • 06.02.15
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