Maskenzwang

Beiträge zum Thema Maskenzwang

Lokales
FFP2 Maske.  | Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Regelung gilt zunächst bis 15. März 2021
Corona-Krise: Medizinische Masken bei Behördengängen

NÜRNBERG (pm/nf) - Bürgerinnen und Bürger müssen ab sofort bei Behördengängen medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) oder FFP2-Masken tragen. Sie müssen dem Standard für Medizinprodukte DIN EN 14683 entsprechen. Darauf weist die Stadt Nürnberg hin, die ihre Dienstgebäude entsprechend kennzeichnet. Alltags- oder Community-Masken, Schals, Tücher oder ähnliches sind beim Besuch städtischer Dienststellen nicht mehr zulässig. Dies gilt zunächst bis 15. März 2021. Auch die...

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.