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Lokales
Im rot markierten Bereich ist an Silvester das Abbrennen von Feuerwerk verboten. | Foto: Stadt Schwabach

Silvesterfeuerwerk in Schwabach
In DIESEN Bereichen ist das Böllern strengstens verboten

SCHWABACH (pm/vs) – Auch in diesem Jahr wird die Goldschlägerstadt wieder Zonen ausweisen, in denen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten ist. Das Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2025, im Bereich der Innenstadt, insbesondere auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im...

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