Fahrzeugzulassung nur noch mit IBAN und BIC
NÜRNBERG (pm/nf) - Bei der Zulassungsbehörde sowie den Bürgerämtern Ost und Süd ist ab 3. Februar 2014 eine Sachbearbeitung für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer nur noch im SEPA-Format (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) zulässig. Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden mit der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Kontonummer und Bankleitzahl werden ab diesem Zeitpunkt zwingend durch IBAN (englische Abkürzung für „International Bank...