Fahrzeugzulassung nur noch mit IBAN und BIC
NÜRNBERG (pm/nf) - Bei der Zulassungsbehörde sowie den Bürgerämtern Ost und Süd ist ab 3. Februar 2014 eine Sachbearbeitung für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer nur noch im SEPA-Format (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) zulässig.
Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden mit der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Kontonummer und Bankleitzahl werden ab diesem Zeitpunkt zwingend durch IBAN (englische Abkürzung für „International Bank Account Number“, Internationale Bankkontonummer) und BIC (Bank Identifier Code, International gültige Bankleitzahl) ersetzt. Eine Fahrzeugzulassung oder Umschreibung ohne IBAN und BIC ist nicht mehr möglich.
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