Fahrzeugzulassung nur noch mit IBAN und BIC

Foto: Fotolia

NÜRNBERG (pm/nf) - Bei der Zulassungsbehörde sowie den Bürgerämtern Ost und Süd ist ab 3. Februar 2014 eine Sachbearbeitung für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer nur noch im SEPA-Format (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) zulässig.

Ein Fahrzeug darf nur zugelassen werden mit der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Kontonummer und Bankleitzahl werden ab diesem Zeitpunkt zwingend durch IBAN (englische Abkürzung für „International Bank Account Number“, Internationale Bankkontonummer) und BIC (Bank Identifier Code, International gültige Bankleitzahl) ersetzt. Eine Fahrzeugzulassung oder Umschreibung ohne IBAN und BIC ist nicht mehr möglich.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.