Versteckte Fallen im Jahressteuergesetz
Ab Januar: Erben darf nicht zum Armutsrisiko werden!
NÜRNBERG (pm/nf) – Das neue Jahressteuergesetz droht, Erbschaften und Schenkungen bei Haus- und Wohnungseigentum ab 2023 deutlich teurer zu machen. Denn ab Januar sollen die Maßstäbe, nach denen selbst genutzte und vermietete Immobilien bewertet werden, näher als bisher am tatsächlichen Marktpreis liegen. Die MU Mittelfranken (MU) begrüßt daher einen neuen Beschluss des Bundesvorstands zur Anpassung der Freibeträge und Schwellenwerte im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz an die Entwicklung...