Versteckte Fallen im Jahressteuergesetz
Ab Januar: Erben darf nicht zum Armutsrisiko werden!
NÜRNBERG (pm/nf) – Das neue Jahressteuergesetz droht, Erbschaften und Schenkungen bei Haus- und Wohnungseigentum ab 2023 deutlich teurer zu machen. Denn ab Januar sollen die Maßstäbe, nach denen selbst genutzte und vermietete Immobilien bewertet werden, näher als bisher am tatsächlichen Marktpreis liegen.
Die MU Mittelfranken (MU) begrüßt daher einen neuen Beschluss des Bundesvorstands zur Anpassung der Freibeträge und Schwellenwerte im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz an die Entwicklung der Immobilienwerte und an die Inflation.
Der MU Vorsitzende Robert Pfeffer erklärte: „Das Jahressteuergesetz zeigt: Eines kann die Ampel - abkassieren. Durch die Änderungen werden sich die Grundbesitzwerte drastisch erhöhen. Freibeträge und Schwellenwerte werden demgegenüber nicht angepasst. Damit werden Erbschafts- und Schenkungssteuer massiv steigen. Entgegen der Beteuerungen der Bundesregierung droht eine verdeckte Steuererhöhung, die es in sich hat. Wohneigentum kann damit zum vergifteten Geschenk und für Erben zur Armutsfalle werden.“
Die Telefone bei den Notaren stünden nicht still, weil viele verzweifelt versuchten, noch einen Termin in diesem Jahr zu ergattern. In den Notariaten würden Sonderschichten eingelegt. Trotzdem könne der Ansturm vielerorts nicht bewältigt werden.
Pfeffer betont: „Der Ampel scheinen solche Zustände egal zu sein. Mehr noch: Die Erhöhung der Erbschaftssteuer steht schon lange auf der ideologischen Agenda der Grünen und der SPD ganz oben. Früher hat die FDP gegen solche staatlichen Eingriffe angekämpft. Jetzt nimmt ein Finanzminister der Liberalen solche schleichenden Enteignungen einfach hin. Armes Deutschland.“
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