Eilantrag wurde stattgegeben
Bayerischer Gerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der Bayerische Gerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Der Bayerische Gerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt.
  • Foto: Sven Hoppe/dpa
  • hochgeladen von Arthur Kreklau

MÜNCHEN (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel des Freistaats vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach in den Läden grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das Gericht gab damit am Mittwoch einem Eilantrag gegen diese Corona-Maßnahme statt.

Klägerin war die Inhaberin eines Lampengeschäfts. Auch für Niedersachsen hatte das dortige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits Mitte Dezember überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Der Handelsverband Deutschland forderte nach dem Urteil, die 2G-Regel im Einzelhandel bundesweit abzuschaffen.

"Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung mit. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Nach der aktuellen bayerischen Verordnung zum Infektionsschutz dürfen nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es. Doch gebe das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen.

Doch das Kriterium des «täglichen Bedarfs» werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine - ausdrücklich nicht abschließende - Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die jetzige 2G-Regel den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimenten lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht. Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: "Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden." Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. "Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen."

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

Webseite von Arthur Kreklau
Arthur Kreklau auf Facebook
Arthur Kreklau auf Instagram
Arthur Kreklau auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

24 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.