Viele Paare schwören auf den Partner-Pass
Wolfgang Kerscher aus Regensburg hat ihn erfunden
REGION (pm/vs) - Über 18.000 Deutsche haben bereits den von Wolfgang Kerscher erfundenen Partner-Pass und es werden jeden Tag mehr. Denn die „kleine Patientenverfügung“ in Geldbörsengröße ist ebenso einfach wie genial!
Mit dem - übrigens vom Berliner Gesundheitssenator und der Gewerkschaft der Polizei empfohlenen - Partnerpass können sich volljährige Personen im Notfall bei Geschäften des täglichen Lebens oder auch bei längerer Abwesenheit wie etwa im Urlaub gegenseitig unbürokratisch und schnell helfen. Auch das jederzeitige Besuchsrecht im Krankenhaus und ärztliche Informationen kann man damit erhalten. Die Wirkung des Dokuments reicht bis hin zur Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Der Partnerpass sagt klar aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich nach dem Bürgerli-chen Gesetzbuch bestimmte Rechte übertragen habe.
Auch für verheiratete Paare macht das kleine Dokument Sinn. Was kaum bekannt ist: Laut BGB gilt die Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal generell auch bei Ehepaaren, wenn keine schriftliche Aufhebung derselben vorhanden ist.
So funktioniert es
Jeder der beiden Partner füllt einen Pass aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider Personen (muss nicht biometrisch sein und kann somit mit dem Handy erstellt werden) ist der Partner-Pass zehn Jahre gültig. Der Partner-Pass benötigt keine weitere Beglaubigung und kann jederzeit auch einseitig widerrufen werden; wird ein Pass vernichtet, so ist der zweite ebenfalls wertlos.
Weitere Infos und Bestellmöglichkeit gibt es im Internet: www.partner-pass.de oder via Telefon unter der Rufnummer 0941/71445.
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