Steuergeld
Bund zahlt Rückkehrhilfe für Syrer

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BERLIN (dpa/mue) - Das seit Januar geltende Angebot der Bundesregierung für Unterstützungsleistungen bei einer Rückkehr ins Heimatland haben bisher einige Dutzend Syrer wahrgenommen.

Bis Mitte Februar seien 40 Menschen ausgereist, die eine solche Unterstützung in Anspruch genommen hätten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) organisiert den Angaben zufolge seit Januar die Förderung der freiwilligen Ausreisen nach Syrien im Rahmen eines Bund-Länder-Programms. Dieses unterstützt mittellose Migranten finanziell und organisatorisch bei einer dauerhaften Rückkehr in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat. Vorgesehen sind Reisebeihilfen in Höhe von 200 Euro für Erwachsene und 100 Euro für Minderjährige. Hinzu kommen - bei Bedarf - medizinische Zusatzkosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro, sowie eine finanzielle Starthilfe von 1.000 Euro für einen Erwachsenen und 500 Euro für ein Kind beziehungsweise einen Jugendlichen. Pro Familie gibt es maximal 4.000 Euro Starthilfe.

Daneben gibt es Rückkehrhilfe-Programme der Länder. Nach der Ausreise können die Länder einen Antrag auf eine anteilige Refinanzierung der entstandenen Kosten an das Bamf stellen. Laut Bundesinnenministerium wurden 2024 nach vorläufigen Daten über dieses Verfahren 85 freiwillige Ausreisen nach Syrien refinanziert, in diesem Jahr waren es bisher 8 Ausreisen - so dass sich mit denen, die die seit Januar verfügbaren Leistungen des neuen Bundesprogramms nutzen, die Zahl von insgesamt 133 mit Mitteln vom Bund geförderten freiwilligen Ausreisen ergibt.

Knapp eine Million Syrer in Deutschland

Laut Ausländerzentralregister lebten am 31. Dezember 2024 in Deutschland 975.061 syrische Staatsangehörige. Darunter waren 10.231 Ausreisepflichtige, 9.156 von ihnen waren geduldet. Das Bundesinnenministerium arbeitet nach Angaben des Sprechers weiter an einer Lösung, um Syrern «kurzzeitige Heimreisen zwecks Prüfung der Lage zur Vorbereitung einer dauerhaften freiwilligen Rückkehr» zu ermöglichen, ohne dass sie dadurch ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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