Am Karfreitag zum Tanzen gehen?
Gegner der "Stillen Tage" demonstrieren wieder
MÜNCHEN (dpa/lby/vs) - Deutschland 2030: Während Politikerinnen und Politiker am Volkstrauertag der Toten der beiden Weltkriege und dem unfassbaren Leid während der Nazi-Diktatur gedenken, wird anderswo gefeiert? Noch Fiktion, doch vielleicht schon bald Realität: Vor Karfreitag kommt ein erneuter Vorstoß vom Bund für Geistesfreiheit und der FDP. Ihr Ziel: Die Aufhebung des Tanzverbotes an den sogenannten "Stillen Tagen" in Bayern.
Rund 500 Gegner des Tanzverbots an «Stillen Tagen» werden am Gründonnerstag zu einer Demonstration in München erwartet. Das hat der Münchner Bund für Geistesfreiheit (bfg) mitgeteilt.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 darf der Münchner Bund für Geistesfreiheit am Karfreitag ein buntes Programm mit Musik und Tanz in der Landeshauptstadt anbieten, wie es in einer Mitteilung des bfg hieß. Die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo forderte demnach die generelle Aufhebung des Tanzverbots und die Abschaffung der neun «Stillen Tage» in Bayern.
«Stille Tage» sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr. An diesen Tagen dürfen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden.
Auch der FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen wandte sich gegen «das quasi Arbeitsverbot für viele Gastronomen durch das Tanzverbot an den sogenannten "Stillen Tagen". Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und muss endlich abgeschafft werden».
Aus Sicht der kulturpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Susanne Kurz, werden an «Stillen Feiertagen» vor allem Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen benachteiligt. Die Fraktion fordere daher «eine Gleichstellung der Kultur».
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