EU-Einigung
Recht auf Reparatur soll kommen

Symbolfoto: Sebastian Willnow/dpa
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BRÜSSEL (dpa/mue) - Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.

Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. «Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben», sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden. Aber: Die neuen Vorgaben gelten nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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