Tod von Leoni: Haft für die Mutter
Zwei Jahre wegen unterlassener Hilfe
UPDATE
NEUBRANDENBURG (Winfried Wagner,dpa) - Die Mutter der getöteten Leonie aus Mecklenburg-Vorpommern muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die 27-jährige Frau am heutigen Dienstag zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
"Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht", sagte Richterin Tanja Krüske in der Urteilsbegründung. "Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit", sagte die Richterin, der am Ende der Begründung beinahe die Stimme versagte.
Die Angeklagte hatte im Prozess nach Angaben der Richterin eingeräumt, die schweren Verletzungen ihrer Tochter am 12. Januar 2019 schon früher erkannt zu haben. Sie habe die Möglichkeit dazu gehabt, rechtzeitig Hilfe zu holen, dies aber nicht getan, erläuterte Krüske. Der Stiefvater hatte das Mädchen in Torgelow brutal misshandelt, um sie zu bestrafen, während die Mutter zum Einkaufen war. Er ist bereits rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Keine Regung bei der Mutter
Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe für die Mutter auf Bewährung, wie von der Staatsanwaltschaft angeregt, sei in diesem Fall nicht mehr möglich, erläuterte Krüske. Bei der Verurteilten, die nach vorn zum Richtertisch schaute, war keine Regung erkennbar. Der leibliche Vater von Leonie, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hilfe wäre möglich gewesen
Leonie war in den Abendstunden des 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie gefunden worden. Der Stiefvater hatte der Mutter erzählt, die Sechsjährige sei die Treppe im Hausflur hinuntergestürzt. In seinem Prozess stellte sich heraus, dass er das Mädchen damals bestraft hatte, weil sie ihrer Mutter hinterhergehen wollte, die zum Einkaufen war. Leonie lag im Bett und kühlte ihre Wunden mit Kühlakkus, als die Mutter zurückkam. Da habe sie nach Angaben des Gerichts einen Teil der schlimmen Verletzungen schon bemerkt. Sie habe sich dann aber auf Weisung des Stiefvaters um den Säugling im Haus gekümmert.
"Das war auch nicht das erste Mal", sagte die Richterin. Schon vier Tage vorher sei das Mädchen massiv vom Stiefvater geprügelt worden. Da hatte die Mutter demnach auch den Notruf gewählt, aber wieder aufgelegt, als der Stiefvater das mitbekam. Am Tag der Tat habe der Stiefvater ihr sogar das Handy weggenommen und nur vorgetäuscht Hilfe zu holen. "Wir verkennen nicht, dass ihr Partner Leonie umgebracht hat, aber sie hätten sie retten können", sagte Krüske.
Leonie: Verletzungen im Gehirn
Als es Leonie im Laufe des Abends immer schlechter ging, rief der Stiefvater noch die Rettungskräfte, die dem Mädchen aber nicht mehr helfen konnten. Sie starb an Verletzungen im Gehirn. Nach Einschätzung einer Rechtsmedizinerin hätte das Kind überleben können, wenn schneller medizinische Hilfe geholt worden wäre.
Mit dem Urteil ging das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte ebenfalls zwei Jahre Haft verlangt, die aber für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Mutter hat noch ein gemeinsames Kind mit dem Stiefvater, das drei Jahre alt ist. Der inzwischen fünf Jahre alte Bruder von Leonie lebt bei seinem leiblichen Vater. Im Prozess gegen den Stiefvater hatte die Mutter - nicht öffentlich - als Zeugin ausgesagt. Der Prozess gegen die Mutter wurde ebenfalls weitgehend nicht öffentlich geführt, um die Persönlichkeitsrechte der minderjährigen Kinder und des getöteten Mädchens zu berücksichtigen.
Die Nebenklage hatte drei Jahre Freiheitsstrafe für die 27-jährige Frau gefordert. Die Verteidigerin wollte einen Freispruch für ihre Mandantin oder eine Geldstrafe.
Fassung vom Vormittag:
NEUBRANDENBURG (dpa) - Das Amtsgericht Neubrandenburg will heute den Prozess gegen die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow abschließen.
Zuerst sollen - ohne Öffentlichkeit - die Schlussvorträge von Anklage, Verteidigung und Nebenklage gehört werden. Am Nachmittag will Richterin Tanja Krüske die Öffentlichkeit wieder zulassen und das Urteil verkünden.
Der 27 Jahre alten Angeklagten wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie soll die Verletzungen der Sechsjährigen damals zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt haben. Ihr droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Der Prozess wurde wegen der Persönlichkeitsrechte des gestorbenen Mädchens, ihrer beiden Geschwister sowie der Mutter weitgehend hinter verschlossenen Türen geführt. (Az. 332 Ls 1658/21).
Hilfe verhindert
Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen stark misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Dafür wurde er vom Landgericht bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem Prozess war die Mutter die Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft.
Lebenslange Haft für Stiefvater
Der Stiefvater hatte das Mädchen nach Auffassung der Richter am Landgericht damals bestraft, weil sie ihrer Mutter hinterhergehen wollte, die zu der Zeit zum Einkaufen war. Leonie lag im Bett und kühlte ihre Wunden mit Kühlakkus, als die Mutter zurückkam. Der Stiefvater erklärte, dass Leonie die Treppe im Hausflur heruntergefallen sei. Das glaubten ihm die Richter aber nicht. Die Frau wandte sich damals ihrem Baby und dem damals zwei Jahre alten Bruder zu, die im Haushalt lebten.
Als es im Laufe des Abends Leonie immer schlechter ging, rief der Stiefvater doch noch die Rettungskräfte, die dem Mädchen aber nicht mehr helfen konnten. Sie starb an Verletzungen im Gehirn. Nach Einschätzung einer Rechtsmedizinerin hätte das Kind aber überleben können, wenn schneller medizinische Hilfe geholt worden wäre.
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