Grundrente nach Impfschaden
Antrag ist jetzt auch online möglich

Eine Ärztin impft eine Frau gegen Corona. | Foto: Moritz Frankenberg/dpa (Symbolbild)
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BAYREUTH (dpa/lby/vs) - Opfer einer Gewalttat oder mutmaßlich Impfgeschädigte können künftig eine Entschädigung auch online beantragen. Dabei geht es vor allem um eine sogenannte Grundrente, die jedoch im Falle eines Impfschadens nicht allzu üppig bemessen ist.

Gibt das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth dem Antrag nach einer Prüfung statt, erhalten die Betroffenen einen finanziellen Ausgleich - beispielsweise dafür, dass der Staat nicht in der Lage war, die Gewalttat zu verhindern. «Wer sich im gesamtgesellschaftlichen Interesse impfen lässt und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, hat ebenfalls Anspruch auf Entschädigung», teilte die Behörde jetzt mit.

Bisher sieben Fälle anerkannt

Seit dem Impfstart gegen das Coronavirus Ende 2020 ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei sieben Menschen in Bayern anerkannt worden. 27 weitere Anträge wurden der Behörde zufolge abgelehnt, 4 zurückgenommen. 573 Anträge würden noch bearbeitet (Stichtag: 11. April). Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Bayern mittlerweile mehr als 26 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.

Wichtig sei ein frühzeitiger Antrag auf Leistungen. «Nur so können wir rasch Hilfestellungen für Betroffene anbieten, so etwa die niedrigschwellige psychologische Betreuung in einer Traumaambulanz für Gewaltopfer», sagte der Leiter der Abteilung Soziale Entschädigung im ZBFS, Thomas Kerner.

Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greift im Fall von Impfschäden laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu - von 156 bis 811 Euro monatlich. Zudem sind Zusatzzahlungen möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Ein möglicher dauerhafter Impfschaden kann der Behörde zufolge erst sechs Monate nach einer Impfung festgestellt werden.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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