Landesarbeitsgericht hat entschieden
Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten Kaffeepause?
HAMM (dpa) - Arbeitgeber können Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt. Das gilt auch, wenn eine Beschäftigte nur für etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich dafür nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt.
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Beschäftigte ihre Tat leugnet und verschleiert. Dann kann sogar ein einmaliges Vergehen ausreichen, entschied das Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22). Über den Fall berichtet der Bund-Verlag. Entscheidend dabei war das Verhalten der Beschäftigten nach der Tat. Der Vertrauensbruch sei enorm und rechtfertige eine fristlose Kündigung.
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