Immobilienkauf verständlich erklärt
Tipps und Tricks für den Immobilienkauf

Möchten Sie in eine Immobilie investieren? Dann sollten Sie sich im Bereich Immobilieninvestment gut auskennen. Auch wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf kaufen, brauchen Sie grundlegende Kenntnisse über den Immobilienkauf.

Grundsätzlich werden Immobilien entweder direkt von den Eigentümern oder über einen Immobilienmakler verkauft. Der Kauf über einen Makler ist zwar etwas teurer, dafür wird man beim Kauf begleitet und der Makler steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn es um die Finanzierung geht, müssen vorab einige Rahmenbedingungen geklärt werden. Beispielsweise ist eine Schätzung des benötigten Fremdkapitals notwendig, damit die Bank die Bedingungen für die Gewährung eines Immobilienkredits (Betrag, Zinssatz, Dauer usw.) mehr oder weniger genau beurteilen kann. Um die Kosten des Investments zu schätzen, müssen neben dem Kaufpreis außerdem die Kaufnebenkosten beachtet werden:

  • Grunderwerbsteuer (3,5 - 6,5 % des Kaufpreises)
  • Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2% des Kaufpreises)
  • Maklerprovisionen (ca. 3 - 6 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.)

Der Verkaufspreis der Immobilie zzgl. der Kaufnebenkosten entsprechen den Gesamtkosten des Immobilienkaufs (Darlehen + Eigenkapital). Sobald Sie eine Vorstellung vom Preis der Wohnung oder des Hauses haben, die Ihren Kriterien am ehesten entspricht, gehen Sie zur Bank, um zu überprüfen, ob sie Ihnen den Kredit tatsächlich gewähren können. Vorab sollten Sie einen Immobilienkreditrechner nutzen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sehr Sie eine Immobilienfinanzierung finanziell belasten würde. Abhängig von der geschätzten Höhe des Darlehens, seinem Zinssatz, der Höhe der monatlichen Kreditkosten und der Laufzeit müssen Sie der Bank bestimmte Garantien geben, dass Sie Ihre Verpflichtungen tatsächlich erfüllen können.

Voraussetzung und unvermeidliche Voraussetzung für alle Banken in Deutschland ist eine positive Bonität, berechnet von der SCHUFA. Die Bonität umfasst alle ausstehenden Forderungen und wird zur Bestimmung Ihrer Kreditwürdigkeit verwendet. Es gibt es keine Aussetzungsklausel für den Fall, dass eine Hypothek nicht eingelöst wird. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie kein Darlehen erhalten, nicht in der Lage sein werden, den Kauf der Immobilie zu stornieren. Erst wenn Sie das Darlehen in der Tasche haben, können Sie Ihren Kaufprozess fortsetzen.

Was folgt nach der Immobilienfinanzierung?

Konzentrieren Sie sich nun ganz auf Ihre Traumimmobilie, sobald Sie sich um die Finanzierung gekümmert haben. Wenn Sie eine Immobilie finden, die Ihnen gefällt, stehen folgende Punkte an:

  • Verkaufspreis verhandeln (ohne zu übertreiben). Darüber hinaus ist die Provision des Immobilienmaklers auch verhandelbar.
  • Erkundigen Sie sich vor Ihrer endgültigen Entscheidung über die Höhe des Hausgeldes, das sich aus Nebenkosten wie Wasser, Strom oder Heizung und der für die Sauberkeit und Ordnung des Gebäudes zuständigen Hausverwaltung, zusammensetzt. vergessen Sie nicht, Rücklagen zu berücksichtigen.
  • Sie können eine Energieausweis anfordern, um den Energieverbrauch der Immobilie zu bewerten.
  • Vergessen Sie nicht, die Protokolle der letzten Miteigentumssitzungen zu lesen, um Probleme im Gebäude zu identifizieren, mit denen Sie nicht konfrontiert werden wollen.

Wurde der verhandelte Preis vom Verkäufer akzeptiert? Wunderbar. dann kommt der Notar ins Spiel.

Die Aufgaben des Notars sind folgende:

  • Informationen über die zu verkaufende Immobilie zur Verfügung stellen
  • Beantwortung aller rechtlichen Fragen rund um den Kauf
  • Durchführung der rechtlichen Schritte vor dem Kauf
  • Beratung der Vertragsparteien, Entwurf des Kaufvertrags
  • Eintragung des Kaufs in das Grundbuch

Übrigens: Es gibt keine Verkaufsvereinbarungen. Nur eine einzige Unterschrift schließt den Kauf des Eigentums ab und diese Urkunde ist unwiderruflich. Sie werden erst am Tag der Eintragung des Verkaufs im Grundbuch Eigentümer der Immobilie.

Bei einem Treffen mit dem Notar ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen (kostet aber Geld), um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Feinheiten verstehen. Der Notar liest dann den Vertrag, in dem die Einkaufsbedingungen und die zu erbringenden Leistungen festgelegt sind. Dann kommt die Unterzeichnung des Vertrages. Bis zur Zahlung des vereinbarten Verkaufspreises, der im Durchschnitt oft zwischen 4 und 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Notar erfolgt, bleibt das Grundbuch gesperrt. Dadurch wird verhindert, dass die Wohnung oder das Haus mehrfach gleichzeitig an mehrere Personen verkauft wird.

Die Frist von 4 bis 6 Wochen ermöglicht es dem Notar, die für die Übertragung des Eigentumsrechts erforderlichen rechtlichen Verfahren und Überprüfungen durchzuführen.

Erst nach erfolgter vollständiger Bezahlung können die Schlüssel (im Besitz des Notars) übergeben werden. Der Einsatz des Notars ist obligatorisch und gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen sind nicht möglich. Die Wahl des Notars ist jedoch frei.

Autor:

Tobias Schlund aus Nürnberg

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