Letzte Maskenpflicht fällt - das Hausrecht bleibt
Was Sie zum Ende der Corona-Maßnahmen wissen müssen

Beispielsweise in Arztpraxen oder Kliniken dürfen die Betreiber bei Patienten und Besuchern weiterhin auf das Tragen einer Maske bestehen. | Foto: Halfpoint-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Beispielsweise in Arztpraxen oder Kliniken dürfen die Betreiber bei Patienten und Besuchern weiterhin auf das Tragen einer Maske bestehen.
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MÜNCHEN (dpa/vs) - Menschen, die in der Öffentlichkeit noch Schutzmasken tragen, um sich oder andere vor einer Corona-Infektion zu schützen, sind selten geworden. Jetzt fallen die letzten Beschränkungen. Aber Vorsicht: Praxen und Kliniken beispielsweise haben ein Hausrecht. Sie können Personen ohne FFP2-Maske weiterhin den Zutritt verwehren.

Nach den Landesregeln laufen am Freitag um Mitternacht auch die letzten bundesweit gültigen Corona-Maßnahmen aus. «Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht», erläuterte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag in München.

«In Bayern sind wir schon länger gut damit gefahren, die Eigenverantwortung an die Stelle der staatlichen Anordnung zu setzen», ergänzte der CSU-Politiker. Er betonte zudem, dass die Menschen hierzulande alles in allem gut durch die Pandemie gekommen seien. «Wir sollten den Erfolg nicht kleinreden, dass in einem echten Kraftakt der Solidarität viele Menschenleben gerettet und die größte Gesundheitskrise seit 100 Jahren gemeistert wurde.»

Die Erinnerung an komplette Lockdowns und strikte Kontaktbeschränkungen wird sicherlich noch lange andauern. Die einst zahlreichen Maskenpflichten etwa in Läden, Bussen und Bahnen sind nun auch schon länger aufgehoben. Anfang März fielen dann noch alle restlichen Testpflichten weg, die noch für Besuche in Kliniken oder Pflegeheimen galten. Als letztes gilt nach dem Infektionsschutzgesetz noch bis zum Ablauf des Karfreitags, dem 7. April, eine Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Am Karsamstag, 8. April, ist auch das vorbei.

BERLIN (dpa) - In Praxen und Kliniken können auch nach dem nahenden Ende der staatlichen Corona-Vorgaben Maskenregeln bestehen bleiben - aber jeweils nach Entscheidung der Einrichtungen vor Ort. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Natürlich können Praxen im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen, und genauso kann jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen.» Es sei aber gut, dass es bald keine automatische Pflicht mehr gebe und das Prinzip Eigenverantwortung wieder gelte.

Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sagte der dpa: «Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen.» Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein. «Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen.» Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik.

Nach drei Jahren in der Pandemie enden zu Ostern auch die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz. Bis diesen Freitag gilt noch Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. Am Samstag ist auch sie vorbei.

KBV-Chef Gassen sagte, bei Corona gebe es seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr. «Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Praxen endet.» Gaß sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, weiterhin durchgängig eine Maskenpflicht überall ergebe in den Kliniken für Mitarbeiter keinen Sinn. «Das kann man auch den Besucherinnen und Besuchern nicht zumuten.»

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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