Heizkosten: So kommen Sie an die Härtefallhilfen
Wer bekommt die Beihilfe und wer nicht?

Menschen in finanzschwachen Haushalten können die Kosten für das benötigte Heizöl nicht oder kaum mehr stemmen. | Foto: Marco2811-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Menschen in finanzschwachen Haushalten können die Kosten für das benötigte Heizöl nicht oder kaum mehr stemmen.
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BERLIN (dpa/vs) - Wegen der teilweisen Explosion bei den Energiepreisen können viele Haushalte in Deutschland ihre Heizkosten nicht mehr bezahlen. Für eine bestimmte Gruppe ist jetzt der Startschuss gefallen: Sie können eine finanzielle Beihilfe vom Staat beantragen. Und so läuft das Ganze ab:

In den allermeisten der 16 Bundesländer lassen sich seit dieser Woche die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Wer seine Wohnung also mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks und Kohle heizt und die Brennstoffe 2022 teuer einkaufen musste, kann auf diesem Weg einen Teil seiner Kosten erstattet bekommen.

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich Ihre individuellen Einkaufswerte im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau 2021 mehr als verdoppelt haben. 80 Prozent der Kosten, die im Jahr 2022 über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgingen, übernimmt der Bund. In Berlin gibt es den Zuschuss bereits, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über den Referenzwerten lagen.

Wer die entsprechenden Rechnungen beisammen hat, kann seinen Antrag je nach Bundesland wie folgt stellen:

In Bayern ist der Antragstart zum 15. Mai geplant. Die Antragswebseite mit zusätzlichen Informationen erreichen Sie auch jetzt schon unter http://dpaq.de/LFV0i.

In Berlin pausiert das bereits Ende Januar gestartete Antragsverfahren aufgrund der Zusammenführung von Landes- und Bundesmodell derzeit. Laut einem Sprecher der zuständigen Investitionsbank sollen unter http://dpaq.de/7rMzG ab dem 26. Juni wieder Anträge gestellt werden können.

In Nordrhein-Westfalen schreibt das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter http://dpaq.de/ovbgQ, dass die Antragstellung «ab Mai 2023 ermöglicht werden kann».

Die übrigen 13 Bundesländer machen gemeinsame Sache. Unter http://dpaq.de/8Goei können Betroffene seit dieser Woche Anträge stellen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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