Platzkarten bereits ausverkauft
Alle Infos zum 88. Grafflmarkt

Grafflmarkt in Fürth. | Foto: Ebersberger

FÜRTH (pm/ak) – Die Platzkarten für den 88. Grafflmarkt am Freitag, 23., und Samstag, 24. Juni, sind bereits vergriffen. Die freibelegbaren Flächen werden voraussichtlich am Donnerstag, 22. Juni, ausgewiesen. Wer noch zum Zuge kommen möchte, sollte an diesem Termin schnell sein.

Der 88. Fürther Grafflmarkt findet auf folgenden Straßen und Plätzen statt: Gustavstraße (zwischen Kannengießerhof und Anwesen Gustavstraße 58), Waagplatz, Waagstraße (mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem Anwesen Waagstraße 4 und Gustavstraße), Kirchenplatz, Königstraße (zwischen Markgrafengasse und Anwesen Königstraße 76), Geleitsgasse, Löwenplatz, Parkplätze Lilienstraße und Marktplatz („Grüner Markt“).

Die Platzgebühren in den freibelegbaren Bereichen (Geleitsgasse und Löwenplatz) werden am Freitag und Samstag durch städtisches Personal vor Ort in bar kassiert. Die täglichen Gebühren betragen: 5,50 Euro pro beanspruchtem Quadratmeter Verkaufsfläche (mindestens ein Quadratmeter). Hier gilt das Prinzip der Selbstreservierung und die Stadt Fürth nimmt hier keine Platzvergaben oder –zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden voraussichtlich am Tag vor dem Grafflmarkt vormittags von Mitarbeitern des Marktamtes ausgewiesen. Es gelten ausschließlich die Markierungen, für die das offizielle Klebeband der Stadt Fürth (weißes Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug „Stadt Fürth“) verwendet wurde. Alle anderen Markierungen haben keine Gültigkeit und werden von den städtischen Mitarbeitern entfernt.

Der Kirchenplatz ist als Kindergrafflfläche ausschließlich für Mädchen und Jungen bis maximal 14 Jahre reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf (beispielsweise von einer Decke aus) von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt.

Am Freitag, 23. Juni, sind die Gustavstraße, der Marktplatz sowie Waagstraße und –platz ab 8 Uhr gesperrt, der weitere Veranstaltungsbereich ab 12 Uhr. Danach dürfen nur noch Graffler, die im Besitz einer – über den Online-Vorverkauf erhältlichen – Platzkarte sind, bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge in das Grafflmarkt-Gelände einfahren. Ab 14 Uhr ist generell das Einfahren untersagt, außer für Anlieger. Diese müssen im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sein, die das Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, ausstellt. Hierfür genügt ein formloser Antrag an transport@fuerth.de. Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass während der Grafflmärkte selbstverständlich alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weitergelten. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht. Die Verkaufsstände müssen am Grafflmarkt-Samstag um 16 Uhr geräumt sein. Verkaufsgüter, Standeinrichtungen, Tapeziertische usw., die sich am Freitag, 23. Juni, vor 12 Uhr im Platzkartenbereich bzw. am Samstag, 24. Juni, nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls durch die Stadt Fürth beseitigt und entsorgt.
Die Stadt Fürth weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufbau- (freitags von 12 bis 14 Uhr) und Abbauzeiten (samstags von zirka 15 bis 16 Uhr) zwingend einzuhalten sind. Insbesondere in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft keine Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten
geduldet. 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen (drei mal ein Meter bzw. drei mal zwei Meter) grundsätzlich einzuhalten sind. Werden Stände über die Platzkartengröße hinaus aufgebaut, muss zurückgebaut oder entsprechend der Zusatzfläche nachbezahlt werden – sofern sicherheitsrelevante Belange nicht entgegenstehen. Dies wird an beiden Markttagen vor Ort überprüft und bei Bedarf nach Maßgabe zusätzlich kassiert (5,50 Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Quadratmetern).
Flächen, die aus veranstaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind, bleiben hiervon unberührt und müssen zurückgebaut werden. 

Der Verkauf für Trödelware ist am Freitag, 23. Juni, von 16 bis 22 Uhr sowie am Samstag, 24. Juni, von 8 bis 16 Uhr gestattet.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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