Erfreuliche Entscheidungen rund um Grafflmarkt und Gustavstraße
FÜRTH (web) - In der Fürther Gustavstrße wird wohl so schnell keine Ruhe einkehren. Dennoch darf heute im Freien bis 24 Uhr gefeiert werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) entschieden.
Das Hickhack um die Freischankflächen, Musikbühnen oder Feste machte auch vor dem diesjährigen Graffmarkt (26./27. Juni) nicht Halt. Per Eilanträge hatten Anwohner beim Verwaltungsgericht Ansbach zunächst mit Erfolg geklagt. Das Gericht hatte somit mehreren Wirten in der Gustavstraße ein Bewirtungsende im Freien um 23 Uhr auferlegt. Um 22 Uhr sollte die Außenbestuhlung wieder auf das "Normalmaß" verdichtet, um 23 Uhr der Außenbereich komplett leer sein. Die Wirte hätten ihre Gäste nach Innen bitten oder nach Hause schicken sollen.
Dagegen hatte die Stadt Fürth Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt und gleichzeitig Kompromissbereitschaft für eine Innen- und Außensperrzeit von jeweils 24 Uhr signalisiert. Dies wurde vom Gericht akzeptiert.
Nunmehr gilt:
Die beklagten acht Wirte schließen ihre Außenschankflächen und auch ihre Innenbereiche jeweils um 24 Uhr, für draußen gilt um 23.30 Uhr „last order“.
Nicht beklagte Wirte, die eine entsprechende Gestattung beantragt hatten, schließen jeweils um ein Uhr – sowohl drinnen als auch draußen.
Für Wirte, die keine Gestattung beantragt haben und auch nicht beklagt wurden, endet die Außensperrzeit um 23 Uhr ohne Verdichtung und für ihre Innenschankräume um ein Uhr.
Für Oberbürgermeister Thomas Jung und Rechtsreferent Christoph Maier ist dies ein „Silberstreif am Horizont“. Die Stadt schöpft so auch wieder mehr Hoffnung, dass damit möglicherweise mehr Spielraum für künftige Fürther Feste entstehe.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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