Nachrüstung mit Photovoltaik
Im Einklang mit dem Denkmalschutz
FÜRTH (pm/ak) – Die Nutzung regenerativer Sonnenenergien hat in Fürth bereits Tradition und gewinnt durch die Abkehr von fossilen Brennstoffen immer mehr an Bedeutung. Viele Privateigentümer haben inzwischen ihre eigenen kleinen Solarkraftwerke auf dem Dach. Doch die Besitzer denkmalgeschützter Immobilien stehen vor neuen Herausforderungen.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz wurde daher hinsichtlich der Vereinbarkeit von denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen und der Nutzung regenerativer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs im Juni des vergangenen Jahres geändert. So können nun auch Denkmaleigentümer zum Zuge kommen. Mit sogenannten „Kommunalen Denkmalschutzkonzepten“ (KDK) besteht die Möglichkeit, für die jeweiligen Quartiere passgenaue Strategien zu entwickeln, wie entsprechende Anlagen denkmalgerecht integriert werden können.Die Stadt Fürth hat die Initiative der Kirchengemeinde St. Michael, auf ihren denkmalgeschützten Gebäuden am Kirchenplatz mit Photovoltaik arbeiten zu wollen, aufgegriffen und nutzt das Instrument eines KDKs im Umfeld der Kirche, um hier eine optimale Lösung zu entwickeln. „Es geht darum, die Einzigartigkeit der bedeutenden Denkmäler zu bewahren und die technischen Möglichkeiten zu nutzen. Dabei werden neben der Bausubstanz und den ästhetischen Aspekten auch Einsparpotenziale und Netzkapazitäten im Fokus stehen, um passgenaue Strategien für St. Michael und seine Umgebung festlegen zu können“, so Stadtbaurätin Christine Lippert. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege fördert und begleitet das Konzept ebenso wie die Stadtheimatpflegenden Karin Jungkunz und Lothar Berthold sowie das hiesige Architekturbüro Hilpert.Das KDK soll nach verschiedenen Abstimmungsrunden im Frühsommer dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit der Ausbau der solaren Energien in Fürth wie in der Vergangenheit auch weiter voranschreiten kann.
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