Neues Gesetz tritt in Kraft
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
FÜRTH (pm/ak) – Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Wesentliche Bestandteile der Leistungsverbesserungen sind
• die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, um die erheblichen Mehrbelastungen durch die stark gestiegenen Heizkosten zu berücksichtigen,
• die Einführung einer Klimakomponente, um strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich oberhalb der Höchstbeträge zu berücksichtigen,
• eine Anpassung der Wohngeldformel, um die Kostenbelastung der berechtigten Haushalte zu reduzieren und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ist ein formeller Wohngeldantrag. Zusätzlich müssen sämtliche Nachweise zur Miete (Antrag auf Mietzuschuss) oder Belastung (Antrag auf Lastenzuschuss), zum Einkommen und zum Vermögen vorgelegt werden.
Für die Antragstellung gibt es folgende Möglichkeiten:
• Ein Online-Wohngeldantrag ist aktuell ausschließlich für Mietzuschuss möglich. Ein Antrag für Lastenzuschuss steht derzeit als Online-Wohngeldantrag noch nicht zur Verfügung
• Nicht online ausfüllbare Wohngeldanträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss stehen unter www.fuerth.de/onlinewohngeldantrag zum Download bereit und können ausgedruckt werden (Sie gelten ab 1. Januar 2023).
• Anforderung der Antragsformulare von der Wohngeldbehörde:
Die Antragsformulare können ab 1. Januar 2023 bei der Wohngeldbehörde per E-Mail an wohngeldbehörde@fuerth.de angefordert werden. Hierbei ist zu beachten, der Wohngeldbehörde Stadt Fürth die vollständigen Kontaktdaten (Name und Anschrift, gegebenenfalls eine Telefonnummer für Rückfragen) sowie entsprechende Angaben zu den bestehenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen mitzuteilen.
Informations-Hotline
Ab Januar 2023 steht zudem eine allgemeine Informations-Hotline unter der Rufnummer 974-1956 für Fragen zum Wohngeld-Plus-Gesetz sowie zur Anforderung von Antragsunterlagen auf Wohngeld zur Verfügung. Die Hotline ist ab Januar montags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 13 bis 15 Uhr erreichbar.
Termine
Darüber hinaus ist die Wohngeldbehörde Stadt Fürth bestrebt, ab Februar 2023 persönliche Termine zur Antragsabholung und Antragsabgabe anzubieten. Die Terminvergabe wird nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen.
Verlängerte Bearbeitungsdauer
Die Stadt weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung der Anträge mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Hintergrund dafür ist, dass die kurzfristige Umsetzung der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 die Sozialämter aller Kommunen extrem herausfordert. Zugleich ist ein sehr hohes Antragsaufkommen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz zu erwarten (Verdreifachung der Antragsberechtigten). Hinweis: Die Bearbeitung kann beschleunigt werden, indem Anträge vollständig mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand oder zum Antragseingang
abgesehen wird.
Heizkostenzuschuss II
Seit 16. November ist das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes in Kraft. Demnach erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss:
• für eine Person 415 Euro
• für zwei Personen 540 Euro und
• für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro
Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und mindestens ein Monat der Bewilligungszeit im Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 liegt (§ 1 Abs 1 Änderung des HeizkZuschG).
Auch hier ist mit Verzögerungen in der Auszahlung zu rechnen, da die verwaltungstechnischen Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Wohngeldempfängerin bzw. -empfänger erhalten den Heizkostenzuschuss II automatisch. Ein eigener Antrag muss nicht gestellt werden.
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