Paragraphen-Dschungel
Wann bekommen welche Diesel-Kläger Recht?

Diesel-Besitzer, die im Abgasskandal nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, dürften in dieser Woche gespannt nach Karlsruhe schauen.
Symbolfoto: Moritz Frankenberg/dpa
  • Diesel-Besitzer, die im Abgasskandal nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, dürften in dieser Woche gespannt nach Karlsruhe schauen.
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Bekommen Diesel-Besitzer, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, doch noch Geld von VW? Diese Frage beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) binnen kürzester Zeit zum zweiten Mal.
 Wer sein vom Abgasskandal betroffenes Auto gebraucht gekauft hat, geht nach höchstrichterlicher Entscheidung vom 10. Februar endgültig leer aus; aktuell wird zu den Neuwagen verhandelt.

Der so genannte Restschadenersatz steht inzwischen im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzungen um den VW-Skandalmotor EA189. Dass Betroffenen grundsätzlich Schadenersatz von Volkswagen zusteht, hat der BGH längst entschieden. Aber die Ansprüche müssen binnen drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Und Tausende Klägerinnen und Kläger sind zu spät vor Gericht gezogen.
 Sie hoffen nun auf eine spezielle Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Paragrafen 852. Danach kann es auch nach Eintritt der Verjährung noch Ansprüche geben, wenn «der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt» hat. Denn niemand soll daraus Profit schlagen, dass er einem anderen Schaden zugefügt hat – nur weil der nicht rechtzeitig geklagt hat.


Bei einem gebraucht gekauften Diesel greift die Regelung allerdings nicht, wie der BGH vor eineinhalb Wochen klargestellt hat. VW habe «einen etwaigen Vorteil bereits mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs als Neuwagen realisiert». Beim späteren Weiterverkauf bekomme der Autobauer dagegen nichts vom Gewinn ab.
 Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass bei den neu gekauften Dieseln die Chancen besser stehen. Damit befassen sich nun die Richterinnen und Richter des VIa. Zivilsenats, den der BGH zusätzlich eingerichtet hat, um der Flut von Diesel-Verfahren Herr zu werden.
 Verhandelt werden zwei Fälle aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Der Kläger und die Klägerin waren in der Vorinstanz leer ausgegangen; das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war der Ansicht, dass Paragraf 852 nur greift, wenn eine rechtzeitige Schadenersatz-Klage schwer oder gar nicht möglich war. Betroffene des Abgasskandals hätten sich aber der Musterklage der Verbraucherzentralen anschließen können. Das OLG Oldenburg war in diesem Punkt weniger streng, vermisste aber Angaben der Klägerin zur ungefähren Höhe des Gewinns von VW. Andere Kunden haben vor Oberlandesgerichten Geld zugesprochen bekommen.


Der Wolfsburger Autobauer steht auf dem Standpunkt, dass Restschadenersatz in den Diesel-Verfahren generell nicht in Betracht kommt. Zu Neuwagen laufen nach VW-Angaben rund 3.000 Verfahren; dabei gebe es aber viele unterschiedliche Konstellationen, und nicht alle Fragen könne der BGH anhand der ersten beiden Fälle klären. Zum Teil habe VW nur den Motor hergestellt. Andere Kunden hätten ihr Auto als Reimport, Vorführwagen oder mit Tageszulassung erworben.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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