Freibäder und Fitnesscenter können ab 8. Juni öffnen +++ Auch Indoorsportarten wieder zulässig
Endlich Lockerungen im Sportbereich!

Fitness, Tanzsport: Erlaubt ab 8. Juni 2020 unter Hygienevorgaben.  | Foto: ©  fizkes/stock.adobe.com
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  • Fitness, Tanzsport: Erlaubt ab 8. Juni 2020 unter Hygienevorgaben.
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FRANKEN (pm/nf) - Die Bayerische Staatsregierung hat im Sportbereich auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, 8. Juni, Freibäder wieder öffnen. Außerdem sind dann auch kontaktfreie Indoorsportarten wieder zulässig. Herrmann: ,,Das heisst, dass auch die von vielen heiß ersehnten Fitness-Studios unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln wieder aufmachen können."

Als ganz besonders wichtig bezeichnete Herrmann auch die Sportstätten für das Training von Rehabilitationssportgruppen. ,,Gerade bei chronisch Erkrankten oder Menschen mit Behinderungen sind diese Einrichtungen ein wahrer Segen und von essentieller Bedeutung.“

Außerdem dürfe auch der Outdoor-Trainingsbetrieb kontaktfrei für alle Sportarten wieder starten, ohne dass es die generelle Obergrenze für Trainierende geben soll, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wird auch der Wettkampfbetrieb wieder zugelassen. Der Sportminister verwies dazu auf das sogenannte Rahmenhygienekonzept Sport, das allen als hilfreicher Leitfaden zur Umsetzung im Alltag dienen wird.

Infektionsschutzfachlich vertretbar ist nach den Worten Herrmanns auch die Wiederöffnung der Tanzschulen: ,,Das ist zwar nicht ganz kontaktfrei, aber wir können das Tanzen mit festem Partner, also immer dem gleichen, und entsprechendem Abstand zu den anderen ab dem 8. Juni zulassen."

Sportminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat außerdem einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: so käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen.

Die am 8. Juni anstehenden Lockerungen könne man aufgrund der aktuellen günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie auch guten Gewissens verantworten, so der Sportminister: ,,Jetzt haben unsere Bürgerinnen und Bürger wieder vielfältige Möglichkeiten sich noch umfassender sportlich zu betätigen. Damit auch in Coronazeiten gilt: Bayern ist und bleibt Sportland."

Fitness, Tanzsport: Erlaubt ab 8. Juni 2020 unter Hygienevorgaben.  | Foto: ©  fizkes/stock.adobe.com
Freizeitsport/Breitensport ab 8. Juni 2020: Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden. | Foto: © Karin & Uwe Annas/stock.adobe.com
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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