Maskenpflicht: 150 Euro Geldbuße bei Verstößen ++ Ladenbetreiber riskieren sogar 5.000 Euro
Corona-Bußgeldkatalog erweitert!

In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. | Foto: © bluedesign/stock.adobe.com
  • In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden.
  • Foto: © bluedesign/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

REGION (pm/nf) - Das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab 27. April 2020 geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Medizinische Masken sind nicht notwendig! Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. ,,Wer gegen die 'Maskenpflicht' verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", erklärte dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. ,,Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert." Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen sogar 5.000 Euro Geldbuße. Für Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. ,,Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch", argumentierte Huml.

In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. ,,Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", so Herrmann.

Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Bayerische Polizei im Öffentlichen Personennahverkehr ab Anfang kommender Woche bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, um die 'Maskenpflicht' zu kontrollieren. Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei wird je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen. Darüber hinaus steht die Bayerische Polizei in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. ,,In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.

Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.